Gedanken eines Trainers

Veterinäramt Düsseldorf kreiert eine eigene Geschichte des Miniatur-Bullterriers

Miniatur-Bullterrier - Todesspritze
geschrieben von Carsten Wagner

Szenario:
Ich begleitete eine Freundin zum Veterinäramt in Düsseldorf, die aufgrund einer Einladung zur Phänotypisierung mit ihrer OEB gebeten wurde, zu erscheinen. Was mir im Vorfeld aufgefallen ist, ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft in dieser Behörde und dies ist sehr positiv und ehrlich gemeint. Ein jeder, der uns in der Eingangshalle entgegenkam, sprach uns höflich an, ob uns denn schon geholfen wird. Im Vorfeld sei also gesagt, dass rein menschlich nichts Negatives gegen die Mitarbeiter des Veterinäramtes in Düsseldorf gesagt werden kann. Zumindest nicht von meiner Seite her.

Was ist der Genotyp – was ist der Phänotyp

Die Phänotypisierung der geladenen OEB verlief ruhig, sachlich und sehr freundlich. In der Tat fühlte man sich nicht unbehaglich und ich hatte in keiner Weise den Eindruck, dass man der Halterin und ihrem Hund ans Leder möchte. Ich hörte von Mitarbeitern von anderen Veterinärämtern, die im Umgang mit dem Menschen genauso herzlos, kalt, und bürokratisch sachlich agieren, wie die auf Papier gedruckten Paragraphen, welche sie vertreten.

Nach dem Vermessen und der sehr detaillierten Aufklärung bezüglich der vorhandenen, umstrittenen Papiere stellte ich am Ende folgende Frage, die in Erfahrung bringen sollte, wie es sich denn nun mit dem Rassenstandard des Miniatur-Bullterrier und den neuen Verwaltungsvorschriften verhält.

Rassestandard des Miniatur-Bullterriers laut des Veterinäramtes in Düsseldorf

Wortwörtliches Zitat der Mitarbeiterin:

„Der Miniatur-Bullterrier ist kein Miniatur-Bullterrier, wenn er die 35,5 cm Schulterhöhe übersteigt.

Der Rassestandard des Miniatur-Bullterriers ist wortgleich mit Punkt und Komma, zu dem des Standard-Bullterriers, mit dem einzigen Unterschied, dass die Schulterhöhe des Miniatur-Bullterriers die 35,5cm nicht überschreiten soll. Wenn der Hund größer ist, dann obliegt es dem Halter, den Nachweis zu führen, dass dies tatsächlich ein Miniatur-Bullterrier ist, und das gelingt in den wenigsten Fällen, denn die Gerichte sind inzwischen knallhart.“

Zur Aufklärung:
Aufklärend sei von mir ein Gedankengang hinzugefügt, um diese sehr starke Vereinfachung des Rassestandards ins rechte Licht zu rücken: Man muss klar sagen, dass die Engländer diesen kleinen Zwerg zu leicht im Schatten seiner großen Verwandten laufen gelassen haben. Und genau dies ist die Problematik an der englischen, vereinfachten Darstellung des Rassenstandards des Miniatur-Bullterriers. Im deutschen Rassezuchtwesen wird bei allen kleine Rassen aufgeführt – ob es nun der Pinscher, der Zwergschnauzer oder aber der Zwergpudel ist – dass die einzelnen Größenschläge der Rassen auch unterschiedliche Variationen in den Größenverhältnissen ergeben können.

Miniature Bull Terrier – Heute -von Dr.Dieter Fleig

Sollten Sie sich für die Geschichte, aber auch für den Rassenstandard des Miniatur-Bullterriers interessieren, kann ich Ihnen das Buch „Der Miniatur-Bullterrier“ von Dr. Dieter Fleig empfehlen. Ich persönlich finde dieses Buch sehr gelungen, denn es befasst sich wie kein zweites, mit dem Licht und dem Schatten dieser wunderbaren Rasse. Interessant fand ich die, schon damals erwähnten, Probleme der Zucht, die sich derzeit in den Größen widerspiegeln.

Ich stellte eine weitere Frage: „Nutzen denn dann die FCI/VDH Papiere nichts?“
Die Veterinäramtsvertreterin Düsseldorfs sagte dazu: „Diese Papiere nutzen nichts, sobald die Elterntiere größer sind, als das geforderte Maß des Rassestandards“.

Das Veterinäramt hat ihre eigene Geschichte zur Entstehung des MB

Die folgende Erklärung der Veterinäramtsvertretung, über die Entstehung des Miniatur-Bullterriers machte mich hellhörig und ich erkannte für mich das tatsächliche, immense Ausmaß an Unwissen dieser ganzen Listengeschichte gegenüber. Ohne dieser Frau unrecht tun zu wollen, frage ich mich, ob diese Informationen geschult wurden, oder ob sich jeder Mitarbeiter selbst durch das Thema arbeiten muss, um Auskunft geben zu können.

Miniatur-Bullterrier ist erst vor 6 Jahren anerkannt.

Wortwörtliches Zitat der Veterinäramtsvertreterin:
„Das Problem ist, dass es sehr viele Bullterrierzüchter gegeben hat und diese durften nun plötzlich keine Bullterrier mehr züchten. Nun hat man in dieser Szene sehr viel herumgemacht (gezüchtet) und dann sagte man sich, dann kreieren wir doch einfach mal eine neue Rasse. Und so entstand der Miniatur-Bullterrier. Der Miniatur-Bullterrier ist dann von der FCI als eigenständige Rasse erklärt worden, was aber erst 6 bis 7 Jahre her ist und das einzige Unterscheidungskriterium ist tatsächlich die Schulterhöhe. Alles andere ist identisch. Der Versuch die Tiere anhand von schwacher Bemuskelung oder zierlicherem Körperbau vom Standard-Bullterrier abzuheben, läuft immer ins Leere, weil die Rassebeschreibung absolut identisch mit dem Standard-Bullterrier ist.“

Zur Aufklärung:
Miniatur Bullterrier Buxton BlackoutDie Rasse Bullterrier und Miniatur Bullterrier sind bis 2011 unter einer gemeinsame Standardnummer im VDH / FCI eingetragen gewesen und erst ab 2011 hat der Miniatur-Bullterrier eine eigene Standardnummer erhalten. Das heißt aber nicht, dass die Rasse vorher nicht existiert hat und anerkannt gewesen war. Denn ich selber war mit meiner ersten Miniatur-Bullterrier-Hündin, aus dem Zwinger „vom Fürstengraben“ 2000 bei einer Ausstellung dabei. Ich tat Jürgen Wangrin, das ist der damalige Züchter des Zwingers „vom Fürstengraben“ den Gefallen meiner Hündin – Emi vom Fürstengraben – die Zuchttauglichkeit bescheinigen zu lassen. Das war auch das einzige Mal, dass ich mich in den Ausstellungsring verirrt habe. Die Aussage der Veterinäramtsvertreterin konnte also in keiner Weise untermauert werden.

Züchter haben den Standard-Bullterrier auf Miniatur-Bullterrier umgeschrieben

Zitat weiter:
Die Bullterrier waren ja da, sie sind ja aufgrund der neuen Verordnung nicht einfach verschwunden. Die Züchter haben dann versucht ihre guten Zuchthunde (Standard-Bullterrier) mit kleineren Exemplaren zu kreuzen, um eben etwas kleinere Bullterrier hervorzubringen, die dann unter den Miniatur-Bullterrier laufen könnten. Das ist auch der Grund, warum man ganz selten einem Miniatur-Bullterrier im Maß begegnet, weil die 35,5 cm eben ein sogenannter Glücksgriff sind. (Ich habe für mich gedeutet, dass dies ein Hinweis darauf ist, dass die Papiere einfach auf Miniatur-Bullterrier umgeschrieben wurden.)

Zur Aufklärung:
Das Einflechten des Standard-Bullterrier in den Miniatur-Bullterrier liegt schon 100 Jahre zurück und hatte einen ganz anderen Hintergrund, als der vom Veterinäramt erklärt wurde.

Interbreeding ist ein Vorgang aller Zwergenrassen und unterliegt scharfen Kritierien

Denn: Das Kreuzen von Standardgrößen mit Miniaturen ist laut Regularien der Zuchtverbände, meines Wissens nach nicht einfach so machbar, wie es von der Vertreterin des Veterinäramtes erklärt wurde. Das Einkreuzen einer Standardgröße in eine Miniaturgröße nennt man „Interbreeding“. Diese Kreuzung muss deklariert werden und braucht, meines Wissens nach, die Absegnung eines großen Dachverbandes mit einer stichhaltigen Begründung, weshalb dieses Blut in die Linie mit eingeflochten werden soll. Dies wird in der Regel nur dann erlaubt, wenn klar erkennbar ist, dass es zur Verbesserung der eingetragenen Rasse dienen kann.

Diese Interbreed-Verbindung musste dann in einem dafür eigens angelegten Register – Interbreed-Register – eingetragen werden und durften auch nur mit einer Zusatzbezeichnung im Papier vermerkt werden. Erst nach einer bestimmten Generationsabfolge wurde die Interbreed-Bezeichnung aufgelöst.

Ob Interbreeding in Einzelfällen noch zugelassen wird, kann ich nicht sagen. Wie es sich genau mit diesem Thema verhält, vor allem hier in Deutschland, erfragt man besser bei den großen Zuchtvereinen. Ich bin kein Züchter und maße mir daher nicht an, in die Tiefe zu gehen. Mein Wissen ist diesbezüglich sehr oberflächlich und soll nur aufzeigen, dass die mir übermittelten Informationen des Veterinäramtes nicht korrekt sein können. Sie basieren auf keinen grundlegenden, genauen Fakten und das ist für mich untragbar, wenn vom Menschen kreierte Rassen wieder ausgelöscht werden sollen, weil man sich ihrer gegenüber einfach nicht mehr verpflichtet sieht.

Das fälschen von VDH Papieren soll von jedem Züchter getätigt werden können

Diese Information, dass die Züchter VDH-Papiere einfach mal so umschreiben können, wie es ihnen beliebt, machte mich stutzig. Standard-Bullterrier einfach mal zu Miniatur-Bullterrier werden zu lassen, aufgrund der in Kraft getretenen Satzung, kann ich mir nicht vorstellen. So wie mir bekannt ist, stellt nicht der Züchter die Papiere aus, sondern der Zuchtwart, welcher auch jeden Hund in ein Zuchtregister einträgt.

Fachlich ermittelt existiert der MB und OEB schon 150 Jahre

English-White-Terrier 1873Die Information, dass der Miniatur-Bullterrier erst seit 7 Jahren existiert, ist in meinen Augen definitiv nicht korrekt. Der Entstehungsherd des Miniatur-Bullterriers wurde im Jahr 1872 das erste Mal schriftlich erwähnt. 1872 wurde der Miniatur-Bullterrier in dem sehr zuverlässigen Buch „The Dogs of the British Islands“ aufgeführt. Darin ist auch interessanterweise ein weiterer gebrandmarkter Vertreter der heutigen Diskussionsrunden aufgeführt: Der Old-English-Bulldog. Denn wie die wenigsten wahrscheinlich wissen, ist seine Entstehungsgeschichte nicht, wie derzeit ebenfalls behauptet, nur einen Wimpernschlag her. Er ist vielmehr ein wichtiger Zuchtpartner für den Miniatur-Bullterrier gewesen. Das Erbmaterial des Miniatur-Bullterriers bestand aus dem echten English White Terrier und dem Bulldog. Ein kerniger Terrier, mit einem Spritzer Bulldogblut war der Allrounder, der Allzweckhund der damaligen Zeit. Ein idealer Familienhund, Jagdhund, Begleiter von Schuljungen und Studenten, der allerlei Aufgaben lösen konnte.

Der Miniatur-Bullterrier ist ein Jagdhund

Weiter ist von Stonehenge ein sehr augenöffnender, fundamentaler Hinweis aufgeführt, welcher klar das Zuchtziel des Miniatur-Bullterrier dokumentiert hat. Ziel war es demnach einen kleinen, harten und sehr einsatzfähigen Jagdhund zu kreieren, der jegliches Raubzeug Untertage stellen und wenn nötig vernichten konnte. Der Miniatur-Bullterrier ist in seinem Ursprung ein Jagdhund.

Lesen Sie hier einen Auszug aus der fachlich korrekt geschilderten Geschichte des Miniatur-Bullterriers.

Nur das genormte Elterntier kann genetisch mit dem Nachwuchs übereinstimmen

„Der Nachweis, dass die Elterntiere im Maß liegen, ist bei einem Hund, der das geforderte Soll-Maß übersteigt, allerdings die einzige Möglichkeit, ihn als Miniatur-Bullterrier anerkennen zu lassen. Wenn dann aber eben nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass die Elterntiere das geforderte Maß des Miniatur-Bullterrier haben – sie also nicht eindeutig als Miniatur-Bullterrier zu identifizieren sind – sagt das Gericht ganz klar, dass es sich um einen Standard-Bullterrier handelt. Wären die Elterntiere im Maß, würde er als Miniatur-Bullterrier anerkannt sein. Doch das ist so gut wie nie der Fall.“

Weiter im Zitat der Veterinärin aus Düsseldorf:
„Aufgrund dessen, dass der Rassenstandard des Miniatur-Bullterriers und der des Standard-Bullterriers bis auf die Schulterhöhe identisch sind, aber auch, weil immer wieder viel zu große Hunde mit über 40cm Schulterhöhe zur Zucht eingesetzt wurden, ist es so gut wie nicht möglich, nachzuweisen, dass es sich um einen Miniatur-Bullterrier handelt, weil die Elterntiere über dem Maß sind.“

Der Laie darf kein Laie sein

Weiter wurde in ihrer Erklärung berichtet:
„Ein jeder, der sich einen Miniatur-Bullterrier anschafft und der sich die Elterntiere anschaut, sollte erkennen, dass die Tiere nicht das geforderte Maß aufweisen. Wenn also beide Elterntiere über 40cm haben, können ja keine kleinen Hunde herauskommen. Aber, Papier hält eben still.“

Übernahme eines MB vor langer Zeit, ist dennoch ein verstecken eines Straftäters

Nun stellte ich die Frage, was denn mit den Leuten ist, die eine Hund übernommen haben, aufgenommen haben und dieser nun schon eine Weile in dem Haushalt lebt.

Zitat:
Wenn die Leute einen Hund übernommen haben, aus schlechten Verhältnissen und der Hund nun schon einige Zeit bei den Haltern wohnt, dann muss laut neuer Verwaltungsvorschrift der Halter ein öffentliches Interesse nachweisen, ein sauberes Führungszeugnis vorweisen und über ein ausbruchssicheres Grundstück verfügen, sowie die erhöhte Hundesteuer zahlen und die teurere Haftlichtversicherung abschließen. Ein öffentliches Interesse kann aber in der Regel nur über den Tierschutz/Tierheim erlangt werden. Ist dies nichtzutreffend, bedeutet dies in der Regel, dass der Hund beschlagnahmt werden kann.

Dies widerspricht sich mit dem lösungsorientierten Schreiben des Ministeriums. Lesen Sie hier eine originale Korrespondenz des Ministeriums. 

Wir bekommen sie alle!

Diese Hunde fallen in der Regel dadurch auf, dass sie steuerlich gemeldet sind. Da dies ein kleiner Hund ist, müssen sie nicht beim Ordnungsamt gemeldet werden. Bei Neuanmeldungen beim Ordnungsamt teilt diese Behörde derzeit dem Veterinäramt sofort mit, ob ein Miniatur-Bullterrier angemeldet wurde. Das Veterinäramt wiederum lädt dann zum Vermessen und stuft den Hund entsprechend ein.

Halbwissen ist manchmal nicht besser als keines!

Fazit: Die Argumentation des Veterinäramtes in Düsseldorf ist mehr als fragwürdig und stützt sich – zumindest gemessen an den von der dortigen Mitarbeiterin getätigten Aussagen – eher auf „gefährliches“ Halbwissen, denn auf Fakten. Seine Hausaufgaben hat man dort jedenfalls nicht sorgfältig gemacht und erhält in der momentanen Situation lediglich Rückendeckung durch die in der Verwaltungsvorschrift genannte Rechtsprechung aus Köln. Das dortige Urteil ist allerdings – und das sei hier auch erwähnt – nur in der ersten Instanz gefallen. Diese Angelegenheit ist noch nicht bis zum OVG (Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof) entschieden, eine grundlegende Klärung vor dem BVerG (Bundesverwaltungsgericht) steht ebenfalls aus. Warum sich das Land Nordrhein-Westfalen entschieden hat, so vorzugehen, darüber darf spekuliert werden. Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass in den Augen des Veterinäramtes Düsseldorfs 90% der Miniatur-Bullterrier gar keine Miniatur-Bullterrier sind, sondern Standard-Bullterrier. Mit welch höheren Steuereinnahmen das nun einhergeht, kann sich jeder selbst ausrechnen, der die Steuersätze für „normale“ Hunde und „gefährliche“ Hunde in seiner Gemeinde vergleicht.

Im Auge sei aber auch zu behalten, dass die Mitarbeiter des Veterinäramtes nur ihrer Arbeit nachgehen. Die für einige Hundealter zu tragende steuerliche Schwerstlast unterliegt der kommunalen Regelung, während das Hundeverordnungsgesetzt eine politisch konstruierte Bestimmung ist. Dem Veterinäramt ist nur zur Last zu legen, wie es mit der Situation und mit den vorsprechenden Menschen umgeht. Aus meiner eigenen gemachten Erfahrung mit dem Veterinäramt Düsseldorf kann ich den Umgang mit Mensch und Tier als sehr positiv beschreiben. Die Weitergabe der sehr lückenhaften und inkorrekten Informationen wird sicherlich wieder einmal der sehr schnellen Änderung der Verwaltungsvorschrift geschuldet sein. Sie wurden ja schon einmal komplett überrannt und sollten die Übersprungregulierung des politischen Verwaltungsapparates ausbügeln und begradigen.

Natürlich ist es trotzdem mehr als bedenklich, dass dem Miniatur-Bullterrier aufgrund dieser fachlich inkorrekten Substanz von Informationen die Schlinge um den Hals gezogen wird. Doch die Mitarbeiter der Behörden sind Menschen, wie Sie und ich, die nur das weitergeben können, von dem sie überzeugt sind, dass es richtig ist. Unsere Vertreterin war von dem überzeugt, was sie uns berichtete. Aus ihrer Sicht hat sie alles richtig gemacht. Freundlich, sachlich, menschlich. Aufgrund der brisanten Situation fachlich jedoch ein Desaster mit weitreichenden Konsequenzen.

 

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Mit Hunden leben – Hundeschule

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Miniatur-Bullterrier beim Veterinäramt
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Miniatur-Bullterrier beim Veterinäramt
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Veterinäramt kreiert eine eigene Geschichte des Miniatur-Bullterriers und richtet härter als von der Verwaltungsvorschrift gefordert wird!
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Mit Hunden Leben - Hundeschule Düsseldorf
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Carsten Wagner

Kommentare

  • Wer die Rasse BULLTERRIER an sich kennt, weiß um die Familientauglichkeit, Kinderfreundlichkeit und nicht vorhandene Aggression. Genau hier ist Halbwissen im Umlauf und selbst ernannte Fachleute verbreiten es.
    Bei über 1.200 Delikten jährlich sind gerade mal 30 mit so genannten Kampfhunden aktenkundig.
    Was sagt uns das grundsätzlich?
    Wenn der Mensch zu blöd ist, sein ihm anvertrautes Tier vernünftig zu sozialisieren, kann das Tier nichts dafür.
    Jeder Dackel wird neurotisch, wenn er falsch behandelt wird.
    Setzt Euch also mehr mit schlechten Haltern auseinander, als ständig eine der prächtigsten Hunderassen zu verunglimpfen. Hartmut S.

  • Vielen Dank für den tollen Artikel. Ich bin eine absolute Liebhaberin dieser Rasse und finde es ganz furchtbar was “Listen- und Kampfhunden” von der Gesellschaft angetan wird. Vor allem bei den Minis finde ich es unverständlich.
    Weiter so!!!

  • Zur Zeit auch ein aktuelles Thema bei uns. Ein Bekannter möchte sich einen Miniatur Bullterrier anschaffen.Er hat sich beim Ordnungsamt Düsseldorf vorab informiert O -Ton der Sachbearbeiterin diese Hunde wollen wir in Düsseldorf nicht die gehören ausgerottet. Selbst der Gang zum obersten Chef war negativ. Sobald der Hund die 35,5 cm übersteigt wird er eingezogen . Ich konnte es nicht glauben.

    • Ja Petra. Die Vorgehensweise und Sichtweise mancher Menschen im Verwaltungsapparat ist sehr fragwürdig. Arrogant, überheblich und einfach nur funktionierend uniform. Bedauernswert. LG Carsten und vielen Dank für dein Feedback.

    • Guten Tag,
      Wäre sehr lobenswert wenn man Hundeliebhaber in diese Abteilungen setzen würde.Die sich für die Rechte der Tiere einsetzen, und nicht das geplappere von ausrottung usw.
      Alle Ordnungsämter aus nah und fern,haben den gleichen spruch drauf:Die werden darauf getrimmt und geschult immer wieder das gleiche zu sagen.
      Meiner Meinung nach dürfte sowas nicht geben,sie tragen dazu bei,das es noch mehr Elend für die armen hunde(Tiere )gibt.

  • Ich bekam Probleme wegen meiner beiden Miniatur Bullterrier in einer Stadt im Ruhrgebiet. Ahnentafel nützte nichts! Habe dann für ein Jahr die erhöhte Hundesteuer bezahlt und mich sofort abgemeldet. Wohnung abgemeldet, umgezogen vorerst bei Familie und mir dann eine tolle Wohnung in Rheinland-Pfalz gesucht. Problem gelöst. Vorteil für Rheinland-Pfalz, bekommen jetzt meine Steuerzahlungen und Hundesteuer. So hat sich die betreffende Stadt selbst ins AUS geschossen 🤓! Mein Glück, bin selbstständig und bereue keine Sekunde diese Entscheidung. Vllt kann der ein oder andere das ja auch umsetzen?

    • Vielen Dank für diesen Beitrag, Marion. Ich finde diese Idee ausgezeichnet und bin entschlossen, diese genauso umzusetzen, wenn es so weit seien sollte! Vielen lieben Dank.

    • Ich möchte mir auch wieder einen Mini Bulli anschaffen Wenn es soweit ist. Würde auch in eine andere Stadt ziehen wenn Probleme bekommen würde

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