Gedanken eines Trainers Hunderecht

Listenhund – NRW macht den Miniatur-Bullterrier gefährlich!

Miniatur Bullterrier neben Jack Russel Terrier am Strand
geschrieben von Carsten Wagner

Der Miniatur-Bullterrier gerät nun in die Schusslinie. Nordrhein Westfalen scheint nicht sonderlich viel von einer Gleichberechtigung im Umgang mit Leben zu halten. Anstatt die damals in Kraft getretene Rasseliste auf Grund der vorliegenden Fakten, welche den puren Unsinn dieser Verordnung belegen, nun endlich aus ethischen und moralischen Gründen aufzuheben, leiten sie ein weiteres ausrotten einer Hunderasse ein. Den Miniatur-Bullterrier. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier, in diesen Beitrag.

Polizeigesetz, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit

Die Wellen schlagen erneut meterhoch. Seit am 13.04.2001 das sogenannte Polizeigesetz, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, in Kraft getreten ist, herrscht unter den Hundebesitzern Angst, gespannte Stimmung, bis hin zu körperlichen Ausschreitungen, da sich eher die Diskriminierung in der Hundewelt ausgebreitet hat, als die als notwendig propagierte Sicherheit der Bevölkerung. Mit dieser Regelung ist es dem Bundesbürger verwehrt, Rassen wie den Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder aber auch mit anderen Hunden aufgrund ihrer Gefährlichkeit zu halten, zu züchten und zu verkaufen.

Auch der Import aus anderen Ländern ist zu unterlassen und hat eine sofortige Beschlagnahmung zur Folge. Mit diesem sogenannten Polizeigesetz hat die Tierschutzregelung jedoch nichts zu tun und darf daher auch nicht mit dem Tierschutz in Verbindung gebracht werden, was jedoch irrtümlicherweise zu oft passiert. Maßgebend treibende Kraft für das fragwürdige Gesetz ist das Bundesministerium des Inneren.

Schon 2004, und zwar genau am 16.3.2004, hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Frage beschäftigt, ob das Zucht und Einfuhrverbot bestimmter Rassen zulässig ist. Geprüft wurden unter anderem, ob das Grundgesetz in Bezug auf die geschützte Berufsfreiheit und das Gesetz des Eigentumsrechts verletzt wurde. Da ich kein Jurist bin, gehe ich auf den weiteren Prüfbestand dieses Gerichtsverfahren nicht ein. Das Urteil (Az.:1BvR 1778/01Q!), welches das Bundesverfassungsgericht jedoch bestätigt hat, ist genauso weise, wie es Sinn macht.

Darin heißt es:

Das Einfuhr- und Verbringungsverbot (§ 2 Abs. 1 S. 1 d. Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde = HundeVerbrEinfG) ist für die genannten vier Hunderassen verfassungsmäßig. Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten, ob sich die der Norm der zugrundeliegenden Annahme tatsächlich bestätigen.

Haben Sie gemerkt?! Weise und sinngebend ist die folgende Aussage: Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten, ob sich die der Norm zugrundeliegende Annahme tatsächlich bestätigten. Das ist schon der entscheidende Punkt, der mir so gar nicht in den Kopf gehen will. Zahlreiche Gutachten, wissenschaftliche Studien von hochdekorierten Verhaltensforschern haben schon lange belegt, dass die Gefährlichkeit bestimmter Rassen nichts mit dem Genpool zu tun hat, sondern zum größten Teil in der Verantwortung von Zucht und Haltung liegt. So wie es bei jedem anderen Hund auch der Fall ist.

Rasseliste – Was ist das überhaupt?





Rasselisten in den unterschiedlichen Bundesländern

NRW will besonders sein

Dieses Bundesland scheint sich mit dieser beibehaltenden Idiotie weiterhin abheben zu wollen. Dass die Bundesländer  Schleswig-Holstein, und Niedersachsen ihre Sichtweise mit klarem Verstand nachgebessert haben, indem sie die Rasseliste abschafften, wirkt für NRW bestenfalls als Schwäche.

Obgleich man behaupten könnte, dass sich diese Bundesländer aufgrund eines gesunden Menschenverstandes weiterentwickelt haben und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – welches vorgegeben hat, dass die aufgestellte These der besonderen, vorliegenden Gefährlichkeit der aufgezählten Rassen zu beweisen ist – beim Wort nahmen, setzt NRW einen drauf.

Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)

Denn NRW scheint weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu interessieren, noch sieht das Land in der Weiterentwicklung anderer Bundesländer den kleinsten Beweggrund, über das eigene Handeln nachzudenken. Nein, NRW packt gleich noch einen Hund dazu, den Miniatur-Bullterrier. Dabei meint NRW – vertreten durch seine Behörden und Ämter – ja gar nicht den Miniatur-Bullterrier, sondern den Standard-Bullterrier, der sich aus ihrer fachmännischen Betrachtungsweise aus dem Miniatur-Bullterrier urplötzlich verwandelt.

Ein Rassestandard ist kein Geburtsrecht

Zwei Mini Bullterrier Kampfhunde in NRWNach der nordrhein-westfälischen Behördendenke wird der Standard-Bullterrier, wie keine andere zweite Hunderasse, nicht mehr nur geboren, sondern regelrecht transformiert. Der Übergang vom Miniatur-Bullterrier zum Standard-Bullterrier geschieht sozusagen über Nacht. Wer sich die Zeit nimmt, soll diese Wandlung im Zeitraffer beobachten können. Wenn ein Hund dieser Rasse sein Wachstum bei 35,5 cm Widerristhöhe beendet, dann umgeht der Miniatur-Bullterrier diese verhängnisvolle Metamorphose zum Standard-Bullterrier.

NRW fordert VDH Papiere, aber erkennt sie nicht an

Das bedeutet, mit etwas Glück hat der Hundekäufer die Freude an dem, was er laut FCI/VDH-Papieren, gekauft hat. Einem Miniatur-Bullterrier mit einer sehr weit zurückreichenden Geschichte und einem dazugehörigen stark verzweigten Stammbaum. Dieser Stammbaum hat bei ausbleibender Metamorphose absolute Wertigkeit.

Doch jetzt kommt das Besondere in der nordrhein-westfälischen Denke: Übersteigt der Miniatur Bullterrier die 35,5 cm mit nur 0,5 cm in der Widerristhöhe, mutiert er automatisch zu einer ganz anderen Rasse. Diese Verwandlung scheint mikrokosmischer Natur zu sein. Denn so offensichtlich wie bei der Metamorphose von der Raupe zum Schmetterling ist es definitiv nicht. Aber immerhin.

Miniatur-Bullterrier wird im Schlaf zum Straftäter

Fassungslos macht mich persönlich die Äußerung, dass der Besitzer eines Miniatur-Bullterriers, der mit einer Ahnentafel des VDH/FCI seine tadellose reinrassige Abstammung nachweisen kann und außerdem schon seit sehr langer Zeit durch eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der Stadt sein unauffälliges Leben leben durfte, plötzlich nachweisen muss, warum er diesen Hund, der über Nacht zu einer ganz anderen Rasse mutiert ist – was eben nur der Behörde mit klarer Weitsicht aufgefallen ist – hält.

Es muss also ab sofort vom Besitzer eines mutierten Hundes ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden können, wenn der Hund das geforderte Maß nicht mehr einhalten kann. Und hier sind sich die kommunalen Richtwerte gleich mal gar nicht mehr einig. Der Eine sagt 0,5 cm, ein Andere ist absolut toleranzlos und wieder ein Anderer setzt die Grenze bei 3 cm über der im FCI-Rassestandard angegebenen Soll-Größe.

Dass der züchterische Einfluss etwas früher hätte gestrafft werden müssen, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch dass die Zuchtverbände nachgezogen haben, weil das schon lange vorhandene Größenproblem etwas außer Acht gelassen wurde, beweisen die neuen Regularien. Das zeigt ein klares Handeln.

Zustände wie im dritten Reich

Dass der Versuch eine Rasse auf ein korrektes, genormtes Maß züchten zu wollen, zum Scheitern verurteilt ist, kennen wir doch alle schon von den irrsinnigen Vererbungsversuchen im dritten Reich, in dem der ideale Deutsche kreiert werden sollte. 180 cm, blaue Augen, blonde Haare. Nach dieser, sowohl ethisch, als auch moralisch absolut fragwürdigen Auffassung, wäre ich kein Deutscher mehr, denn ich bin viel zu individuell und noch dazu tatsächlich 2 cm größer als mein Vater. Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, kann das ja gar nicht mein Vater sein. Er ist in einigen Dingen so anders. Wer oder was bin ich denn jetzt eigentlich?

Die Individualität einer Rasse muss die Norm sein

Jeder, der sich nur halbwegs mit der Zucht von Hunden auseinandergesetzt hat, weiß von der Komplexität die vorherrschend ist, wenn es um Verhalten und Erscheinungsform geht. Ganz besonders dann, wenn kleine Rassen kreiert werden. Eine Rasse auf eine Norm zu bringen ist Wunschdenken. Die Rede ist vom Idealwert, der in der Zucht angestrebt werden soll. Ein züchterisches Geschick ist es dann, den idealen Rassehund über viele Würfe zu schaffen, der dem Idealbild am nächsten kommt. Dem Miniatur-Bullterrier seine Existenz absprechen zu wollen, weil er nicht in die Norm passt, ist nicht nur menschlich ein Desaster, sondern auch fachlich eine Katastrophe, die klarer nicht zeigt, dass an dieser neuen Satzung nicht der gesunde Menschenverstand beteiligt war, sondern die Willkür und ein Rassedenken.

VDH Papiere haben den Wert von Klopapier

Ein Miniatur Bullterrier auf der RasselisteWie kommen intelligente Menschen dazu, so eine Norm zu fordern? Ich bin gerade im Urlaub und traf einen Mann mit seinem Briard. Es ist ein wunderschöner Hund und der Besitzer sagte zu mir, dass dieser Prachtkerl 10 cm zu groß ist. Er ist nicht im Standardmaß. Ich bin überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen, diesen Hund zu einem Barbet zu machen, nur weil er in der Zuchtgeschichte mal vorhanden war. Doch NRW kann das! Selbst wenn die Papiere bei einem Miniatur-Bullterrier einwandfrei vom VDH/FCI ausgestellt sind, werden sie als wertlos und gefälscht behandelt, weil man tatsächlich sagt, diese Papiere kann man ja manipulieren. Und weil der vorgestellte Miniatur-Bullterrier 0,5 cm über seiner Soll-Größe liegt, kann es sich demnach nur um einen Standard-Bullterrier handeln und seine Papiere sind dementsprechend als nichtig anzusehen.

NRW manipuliert und  löscht eine Hundegeschichte

Wenn eine Behörde nach solchen Richtlinien handelt, was soll man da noch sagen? Nordrhein-Westfalen bügelt einfach mal eine 200 Jahre alte Zuchtgeschichte einer eigenständigen Hunderasse aus dem Zeitstrahl der Entwicklung und will dem Bürger, dem Halter dieser Hunde weiß machen, dass das eigene Handeln fehlerfrei und absolut begründet ist. Das ist an manipulativer Willkür nicht zu übertreffen.

NRW fördert die Diskriminierung unter Hundehaltern

NRW macht es sich einfach und ohne auf die weitreichende individuelle Auswirkung einzugehen, wird mit einem Hammerschlag erneut in die Gesellschaft geschlagen, um die eigenen Interessen brachial zu vertreten. Es geht immer nur um Vorteil und nur selten um Nachsicht. So viele Jahre schon hat die Aufrechterhaltung der Listen nur Unruhe, Diskriminierung und ein sehr feindseliges Miteinander aller Hundebesitzer geschaffen.

Der Hundebesitzer, der sich brav an die Gesetzestreue hält und sich mit einem gesellschaftskonformen Hund öffentlich brüstet, ächtet seit jeher alle, die sich einem Listenhund angenommen haben, um ihm das traurige Dahinsiechen im Tierheim zu ersparen. Das dumme an der Sache ist, dass diese Menschen in der Tat voll davon überzeugt sind, dass sie die rechtschaffenden Menschen sind und der Besitzer eines Listenhundes nichts mehr zu melden hat, da er gebrandmarkt ist und nur auf ganz leisen Sohlen treten darf, um nicht der öffentlichen Behörde gemeldet zu werden. Und so verhält es sich in der Realität.

Die Rasselise füllt die Kassen, noch mehr aber die Tierheime.

Die Menschen, die derzeit einen Miniatur-Bullterrier ihr eigen nennen dürfen, haben mit der neuen Satzung nichts mehr zu lachen. Nicht, dass sie sich davor scheuen, die geforderten Auflagen zu ertragen, selbst wenn die unsinnige Kampfhundesteuer zum Beispiel in der Gemeinde Monheim pro Hund 1400 Euro im Jahr beträgt – sie würden sie zahlen, um ihren Hund zu schützen, dessen Aussicht der Tod im Tierheim ist, wenn sich der Halter sträubt. Schlimmer ist, dass Menschen mit einem Miniatur-Bullterrier ihr Heim verlieren, da viele Vermieter sofort Alarm schlagen und berechtigt sind, das Halten eines Listenhundes zu verwehren.

Wie bescheuert diese Satzung in der Realität ist, macht ein Beispiel erst einmal so richtig klar:

4 auffällige Huskys in der Öffentlichkeit kein Problem

Eine Frau, darf mit z.B. 4 Huskys auf die Straße gehen, die Auffälligkeiten zeigen. Sie kann sie niemals halten und die Hunde würden die Dame im Fall der Fälle quer über den Asphalt ziehen. Aber sie darf laut Satzung dieses Gespann der Öffentlichkeit vorstellen.

Jetzt kommt das Witzige daran:

2 Miniatur-Bullterrier in der Öffentlichkeit nicht erlaubt

Ein Besitzer, der nun zwei Miniatur-Bullterrier sein eigen nennt – zumindest noch – die eine Widerristhöhe von 36 cm aufweisen, darf er laut NRW nicht mehr zusammen draußen führen. Einzeln, mit Maulkorb, 1,5 Meter Leine und dem großen Sachkundenachweis darf er die Welt erkunden. Nicht aber mehr zu zweit. Ein Hund, der nicht größer ist als ein Turnschuh, wird gefesselt in den Hof geschickt, als wäre er ein Schwerstverbrecher. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich mich über so viel Unfähigkeit normal zu denken, kaputtlachen.

Das Ausrotten verhindert keine Beißunfälle.

Außer, dass eine öffentliche Behörde vor langer Zeit geschickt begonnen hat, ein zielorientiertes Ausrotten von Hunden in die Bahn zu leiten, mit zu erwartendem Erfolg, hat sich keine erfolgversprechende Sicherheit eingestellt. Beißunfälle mit Hunden gibt es nach wie vor. Mitunter auch sehr schwere bis tödlich endende.

Die Zahl der Beißunfälle gibt sehr viel Aufschluss.

Schaut man sich die Beißstatistik etwas näher an, dann ist vorerst zu erwähnen, dass es keine verlässlichen Zahlen diesbezüglich gibt, weil die Schwierigkeit darin besteht, die Häufigkeit von Aggressionsproblemen konkret in Zahlen ausdrücken zu können.

Oft liegt hier ein subjektives Erfassen vor. Man geht jedoch davon aus, dass Deutschland jährlich zwischen 30 000 bis 50 000 Bisswunden zu verzeichnen hat. Man nimmt weiter an, dass 50% der Unfälle gar nicht gemeldet werden, was die Zahl gleich einmal verdoppelt. Es gibt keine Meldepflicht für Bissverletzungen, daher ist dies ein Richtwert. Dieser Richtwert vermittelt jedoch schon ein erstes Erkennen: Trotz hochbejubelter Rasseliste, die einen Großteil der besagten Rassen schon lange hinter Schloss und Riegel gebracht hat, ist die Zahl der Bissverletzungen unglaublich hoch. Um keine anderen Rassen in den Verruf zu bringen, werde ich sie nicht persönlich benennen. Soviel sei gesagt: Es sind nicht die aufgezählten Rassen, welche den Tierärzten und Chirurgen Überstunden verschaffen.

Jeder Unfall ist zuviel.

Hält man sich die Anzahl der Bissverletzungen vor Augen und bezieht diesen Vergleich mit den Ø 3,9 Todesfällen durch Hundebissen in Deutschland mit ein, dann zeigt sich eines klar: So, wie die Medien die Gefährlichkeit der Hunde darstellen, ist es bei weitem nicht!

Es ist keine Frage, dass jeder schwere Unfall bis hin zum Tod ein sehr schreckliches Ereignis und jedes Opfer zu viel ist. Hier gibt es keine Entschuldigungen und sowas darf sich  nicht wiederholen. Um Aufklärung zu betreiben sei jedoch dazu gesagt, dass die Wahrscheinlichkeit von einem fremden Hund auf der Straße todgebissen zu werden, wesentlich geringer ist, als von den medialen Köpfen verbreitet wird. 90 Prozent aller Beißopfer kennen den angreifenden Hund, da er entweder der eigene ist oder aber ein Hund vom Nachbarn. Beißunfälle sind in der Regel Kommunikations- und Beziehungsprobleme zwischen den Involvierten.

Um ein klareres Bild von den Opfern zu bekommen, sei noch ein darauf hingewiesen, dass 2/3 der Opfer in der eigenen Familie Kinder unter 13 Jahren sind. Davon werden wiederum Jungen 2,2 Mal häufiger gebissen als Mädchen. Richten sich die Beißattacken gegen Erwachsene, verhält es sich genau umgekehrt. Dies liegt einzig und alleine an der Unwissenheit der Menschen und nicht an der Gefährlichkeit einzelner Rassen. Da es NRW ja so genau ungenau nimmt, sei noch darauf hingewiesen, dass juristisch gesehen, die Mehrzahl aller in Deutschland lebenden Hunde, gefährlich sind.

Juristisch gesehen ist fast jeder Hund gefährlich.

Denn pauschal gelten die Hunde als gefährlich, wenn folgendes vorliegt:

  • Der Hund ist bissig! Diesen Begriff würden schon alleine nur Laien benutzen.
  • Der Hund hat durch einen Biss verletzt.
  • Der Hund springt einen Menschen übermäßig an.
  • Der Hund zeigt ein unerwünschtes Verhalten. Ein hyperaktives Verhalten wird gleichgesetzt mit einem pathologischen Verhalten.
  • Der Hund rennt Wild hinter her. Das sogenannte Hetzen.

Im juristischen Sprachgebrauch ist ein gefährlicher Hund auch ein aggressiver Hund. Würden wir dieses bei der Liste auf die Goldwaage legen, müssten wir eine Liste erstellen, die alle ungefährlichen Hunde auflistet. Sie wäre deutlich kürzer.

Den vier gelisteten Hunderassen diese Statistik unterzujubeln ist regelrecht ein Witz. Denn sie sind am allerwenigsten daran beteiligt.

Der Hundeführerschein ist Kindergartenniveau

Eigentlich geht man davon aus, dass in den obersten Reihen der Politik Menschen sitzen, die sich auf Fakten berufen, um die Bevölkerung mit Sicherheit zu versorgen. Fakten sind fundierte, nachweisbare Ergebnisse, die schon lange vorliegen. Sie werden einfach übersehen. Warum nur?

So langsam muss man doch begriffen haben, dass weder das jahrelang aufrecht gehaltene Kampfhundegesetz gegriffen hat, welches die Beißvorfälle von Hunden auf Menschen zu verhindern suchte, noch der abverlangte minderbemittelte Hundeführerschein, welcher mit seinen Fragen noch lange keinen Hundeführer mit Verantwortung schult. Offengestanden mogelt sich fast jeder durch diesen Katalog, welcher beim Tierarzt gemacht werden kann und vergisst den ganzen Aufwand mit dem Türschlag von außen.

Menschen, die ein Land regieren, bekommen es nicht hin, in diesem Fall zur Listenhunderegelung, eine humane Lösung zu kreieren, um gerecht, menschlich, fair und vor allem sinngebend lösungsorientiert zu agieren. Das ist eine Farce.

Jeder Hund ist ein Bullterrier

Der Hund, egal welcher Rasse, kann ab einer bestimmten Größe, bei unsachgemäßer Handhabung, zu einer Gefahr werden. Dabei schützt die Etikette „Familienhund“ bei weitem nicht davor schwere Schäden zu verursachen. Mir ist bei meiner Arbeit erst vor kurzer Zeit ein Labrador vorgestellt worden, der aufgrund seiner Verhaltensauffälligkeiten wie ein Wanderpokal zwischen Neuvermittlung und Tierheim hin und her gereicht werden musste. Verständlicherweise. Dieser Hund verletze so sehr, dass die eine Übernahme den Neuling mit komplett bandagierten Armen zurückbrachte, während die andere um das Wohl des Partners und ihrer Kunden bangte. Auch wenn dieser Hund sehr subtiles Drohverhalten zeigte, war es für den Laien schwer einzuschätzen, was zu, mitunter sehr schweren, ernstgemeinten Attacken führte.

Es gibt keinen Familienhund.

Größe eines Miniatur Bullterriers auf dem Arm einer FrauIch weiß überhaupt nicht wie der Mensch darauf kommt, einem Hund die Bezeichnung Familienhund zuzuschreiben. Obwohl der Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier aber auch der Boxer als sehr kinderlieb gelten, und das sind sie in der Tat – jeder der einen klar denkenden Bullterrier mit einem Kind erlebt hat, weiß wovon ich rede – ist es noch lange kein Garant dafür, dass jeder Hund dieser genannten Rassen das Kind mit Freude und Liebe empfängt.

Ein Hund ist ein familientauglicher Hund aufgrund seiner Erziehung und nicht weil der Züchter damit wirbt. Ausschlaggebend ist bei allen Hunden ein sauberes Erbmaterial und vor allem der richtige Umgang mit dem Hund. Und hier ist der Ansatz für eine tiefgreifende Veränderung und nicht in einer absolut bescheuerten Liste.

Die Dummheit der Menschen ist Grund für eine Liste

In meiner Arbeit habe ich mit so vielen Menschen zu tun, wobei die meisten den geforderten Sachkundenachweis beim Tierarzt absolviert und bestanden haben. Es ist manchmal erschreckend, wie wenig Verständnis der Mensch, trotz des ausgefüllten Fragebogens zum sachgerechten Umgang mit dem Hund, mitbringt. Dieser Test kann nicht funktionieren. Einige Menschen glauben tatsächlich nach dieser kleinen geleisteten Prüfung, alle Narrenfreiheiten zu besitzen, um ihren „Familienhund“ überall und ohne Rücksicht laufen lassen zu dürfen.

Diese Menschen sind der felsenfesten Überzeugung, dass ein Bestehen der Sachkunde den Hund automatisch in den Gehorsam gebracht hat. Sollte etwas nicht funktionieren, dann kann er auch nichts dafür, weil anscheinend die Frage nicht gestellt wurde. Sonst könnte der Hund das ja. Ich könnte 80% der Hundehalter prügeln, weil sie mit ihrer Dummheit weder Respekt noch Nachsicht walten lassen und die verantwortungsbewussten Hundehalter in eine sehr unangenehme Lage bringen.

Es ist wie beim Autofahren. Sterben müssen zu oft die, die sich an die Vorgaben halten. Die Verursacher von schweren Verkehrsunfällen kommen meistens mit ihrem Leben davon.

Mein Vorschlag:

Ich bin definitiv dafür, dass ein Test für die Führung eines Hundes notwendig ist. Weiter bin ich dafür, dass Halter, bestimmter Hunderassen auch verstärkt kontrolliert werden dürfen, besonders im Vorfeld. Dabei muss eine genormte, regelmäßige Schulung in einer Hundeschule verlangt werden, der ein einheitliches Prüfsystem zugrunde liegt, um einen Standard zu gewährleisten.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Gebrauchshund, einen Herdenschutzhunde oder aber einen Jagdhund handelt.

Das Flensburger Punktsystem z.B. könnte helfen, Auffälligkeiten zu minimieren. Fällt der Hund auf, wird dies vermerkt und es wird ein Bußgeld und je nach Schwere ein Verbot oder aber ein Punkt verteilt. Ist die Punktkarte voll, ist der Hund weg. Hält man sich nicht daran, ist der Hund weg. Werden die Schulungen nicht getätigt, gibt es einen Punkt. Das macht in meinen Augen Sinn, denn hier würde jeder Hund drunter fallen und die Diskriminierung hätte ein Ende. Das ist nur ein Gedanke von mir, der zum Denken anregen soll.

Wir brauchen nur den Richtigen.

Mein Wunsch an die Politik ist folgender: Eine Politik sollte sich auf Fakten berufen und den Bürger nicht nach Lobbys unterteilen, in denen die eine Gruppe einen höheren Nutzwert hinsichtlich der eigenen Interessen hat und die anderen Randgruppen vernachlässigt werden können, weil sie dem politischen Ziel nicht dienlich sind.

Ich persönlich bin guter Dinge und glaube fest daran, dass sich in geraumer Zeit einiges ändern wird, denn vielleicht ist es ja so, dass die richtigen Beweggründe noch nicht an den richtigen Politiker herangetragen wurden. Einen, der mit Menschlichkeit prüft sowie Vernunft und Verstand einsetzt, um fair und tierschutzkonform zu handeln.

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Mit Hunden Leben - Hundeschule Düsseldorf
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Carsten Wagner

Kommentare

    • ..auch in Thüringen gibt’s diese behördlich gequirlte Scheiße von Rasselisten nicht mehr.
      Leute,laßt Euch das nicht gefallen – die Staats und Stadtangestellten leben von unseren hart erarbeiteten Steuergeldern.
      Diese sollten sie in unserem Interesse verwalten ; denkt darüber nach und tretet diesen Figuren,die sich inzwischen aufführen wie Provinzfürsten bewußt entgegen.

  • Denen gehen die Hunde auf der Liste aus weil die sich finanziell keiner mehr halten kann also müssen andere auf die Liste damit wieder Geld in die Kasse kommt. Einfach nur armselig von den Ämtern und Politik!

  • Super geschrieben und absoulut wahr. Reine Willkür. Sollten wir nicht einmal über eine Petetion nachdenken?
    (Mit Hunden leben – 28.08.17 – Der Link zu deiner Website wurde entfernt, da es sich um eine fehlerhafte Verlinkung handelt.)

  • ja, das alles verstehe ich sehr gut und wenn man offenen Auges jeden Tag, egal welchen Hund man hat, durch die Welt läuft, sieht man mehr als deutlich, dass inzwischen (zumindest bei uns) Jeder “Depp” einen Hund haben muss und man sieht alleine am “Zwischenspiel” zwischen Mensch und Hund dass es “eigentlich” NICHT funktioniert und nichts daneben gehen kann, denn sonst würde, nicht nur für die Menschen, eine Beisserei entstehen… Ich habe immer mehr das Gefühl: Hund ja, immer, VERANTWORTUNG dafür WIRKLICH übernehmen, eigene Grenzen dafür überschreiten MÜSSEN, NIEMALS.. geht doch auch ohne…. das ist so schade und ich habe das Gefühl SOLCHE Maßnahmen zu ergreifen sind nur einem Umstand geschuldet: Es muss für “Behörden” so aussehen, als wenn sie ALLES im Griff hätten (nach Außen hin) denn von diesem Umstand ist man seit eh und je weiter als gemocht, entfernt. Aber auf einem “Hund” kann man es ja austragen…. der weiß ja nicht um was es geht…….

  • Danke für diesen guten, informativen Artikel mit dem klasse Video. Ich hoffe das es viele Menschen lesen/sehen um sich dementsprechend zu informieren.
    Ich bin seit dem Jahr 2000 selber Listenhundebesitzerin und kann mir nichts besseres als diese Hunde vorstellen 😉
    Ich hoffe, das es irgendwann endlich mal soweit kommt, das die Rasselisten abgeschafft werden… das ich und meine Hunde es noch erleben dürfen. Obwohl, wir haben das Glück in Niedersachsen zu wohnen 😉
    Ich wünsche weiterhin viel Erfolg mit der Verbreitung von wahrheitsgemäßen Informationen und somit viele Menschen, sowie Politiker damit zu erreichen und zum umdenken zu bewegen .

    • Vielen lieben Dank Bianca für das sehr schöne Feedback. Ja das hoffe ich auch sehr, dass diese sehr schönen Hunderassen wieder aufatmen können. Niedersachsen zeigt, dass es auch anders geht. LG Carsten Wagner

  • Hallo, als “Betroffener” kann ich dem Artikel zu 98% zustimmen. Was ich nicht mag, ist der Vergleich mit der Rassenpolitik der Nazis. Das ist einfach nicht vergleichbar, dort ging es um Menschen, hier “nur” um Hunde.
    Ansonsten, wie gesagt, guter Artikel.
    Danke
    H.Prause

    • Da gebe ich Ihnen Recht, Hendrik Prause. Dieser deftige Vergleich sollte auch nur zum Denken anregen, da es im Prinzip, wenn man das Leben als solches betrachtet, dass es für jedes Lebewesen das höchste Gut ist, nichts anderes ist, als das, was ich beschrieben habe. Ein willkürliches Abwerten von Lebensformen. Natürlich haben Sie komplett Recht, das die angewendete Grausamkeit an die Menschen der damaligen Zeit nicht im Ansatz das Gleiche ist, wie die Rasseliste. Im dritten Reich ging es um Massenvernichtung, mit nicht vorstellbaren Vorgehensweisen. Sehen Sie es mir nach. Der Schreiber lebt manchmal von der Übertreibung! Lach.

      LG Carsten Wagner

  • Hallo! Ich habe einen MBT,einen Standard Bulli (ist mein Pflegehund auf Lebenszeit,da die Besitzerin “geworfen” hat bzw mit dem Hund völlig überfordert war) und einen Labi .. Ich habe alle 3 Hunde absolut unter Kontrolle und respektiere Vorurteile und Ängste meiner Mitmenschen bzw verhalte mich dementsprechend..Meine Hunde sind das wichtigste in meinem Leben und mir ist für diese nichts zu unbequem bzw zu kostspielig – irgendwie bekomme ich das immer hin . Nun muss ich zu meiner Person sagen,das ich ziemlich große psychosomatische Probleme habe, drogenabhängig bin und finanziell Hartz 4 bzw demnächst Erwerbsminderungsrente beziehe..Jetzt meine Bedenken: Bin ich aufgrund meines Lebenswandels und meiner finanziellen Situation eine inkompetente Hundehalterin? Was heißt “verstärkt kontrollieren”?Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Für Leute die mich nicht kennen bzw kein Gespräch mit mir suchen bin ich höchstwahrscheinlich ein”Assi” oder “rücksichtsloser Junkie” ..würde ich demnach als zuverlässige Hundeführerin durchgehen?IOberflächlich gesehen wahrscheinlich nicht 🙁

    • Hallo Rainer Unfug. Ich bin mir sehr sicher, dass Sie ein absolut verantwortungsvoller Hundebesitzer sind. So wie Sie schreiben, gibt es da auch kein Zweifel. Den Behörden sollte nur wichtig sein, ob jemand mit einem Hund auffällig wird, oder nicht. Aufgrund ihrer Lebenslage wird keine Behörde beginnen, Sie anders zu behandeln, wie jene, die weniger Sorgen haben. Die Richtlinien werden aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift umgesetzt und nicht nach Äußerlichkeiten und sozialer Befindlichkeiten. Wenn man sich in die Nesseln setzt, dann liegt das meistens daran, wie man sich dem behördlichen Arm entgegenstellt. Und s o wie Sie sich hier im Text ausdrücken, habe ich da gar keine Bedenken, dass Sie genauso behandelt werden, wie ich, oder jeder andere. Und wenn jemand Oberflächlich bewertet, dann hat das auch nichts mit Ihnen zu tun, sondern liegt in der Entwicklungsstagnation des Betrachters. Ich würde mir mehr Hundehalter wünschen, die so verantwortungsvoll sind, wie Sie es sind.
      LG Carsten Wagner

  • P.S.: meine MBT Hündin (12Jahre, Pll luxiert,herzinsuffizient) und meinen Labi Rüden (13Jahre,HD mit ziemlich schwerer Arthrose,fast taub) habe ich seit sie 8wochen alt sind und sie werden natürlich zuverlässig medikamentös auf ihre Gebrechen behandelt. Mein Pflegehund habe ich nun das dritte Jahr..Ich will damit nur sagen,dass ich nicht erst seit Gestern Hundehalterin bin.

  • seit langem warte ich auf einen politiker der die eigenschaften eines pit oder bullis hat. die da wären ehrlichkeit, mut, uneigennutz, intelligenz, tapferkeit und einsatz für die menschen die ihn gewählt haben. es wäre mein kandidat. in diesem sinne .

  • In einer Sache gebe ich dir recht. Der Hund kann nichts für sein Verhalten, sondern das Herrchen. Nichts desto trotz bin ich für die Liste und sogar für eine deutliche Erweiterung auf beispielsweise deutsche Doggen, Schäferhunde usw. Grund dafür ist ganz einfach. Schaut euch die Halter an.

    In Stuttgart werden Listenhunde und große Hunde vorallem von einen Klientel gehalten, das augenscheinlich nicht zu den vernünftigen gehört, den man sachkundige zutraut. Erst letztes Jahr hat ein Halter seinen Hund (Listen Mischling) mit seinem 15 jährigen Sohn raus geschickt und der hat prompt einen 9 jährigen Jungen ins Krankenhaus gebissen.

    Sicher sind nicht alle Halter so unverantwortlich. Aber da es so viele sind endet leider die Freiheit dort, wo andere zu Schaden kommen

    • Aus dieser Sicht gesehen, gebe ich dir da komplett recht. Das Verantwortungsbewusstsein vieler Hundehalter ist geradezu erschreckend. Für mich würden alle Hunde über einen Kamm gezogen werden. Ein Punktesystem, wie beim Führerschein. Karte voll, Hund weg! Da bedarf es keine Rasseliste. Keiner kann Klagen, weil für alle das Gleiche gilt.

  • Selten einen solch großartigen Beitrag zu diesem Thema gelesen! Ich gehe da voll mit Ihnen mit. Das “Punktesystem” erscheint mir am sinnvollsten und gerechtesten. Aber dann auch nicht nur in NRW, sondern wirklich deutschlandweit. So könnten sich auch die Besitzer von kleinen “Schnappern” nicht einfach herauswinden aus ihrer Verantwortung.

    Absolut wichtig ist in der Tat auch die vorherige genaue Kontrolle bevor der Hund angeschafft werden darf. Und auch hier für alle Rassen, wobei ich es durchaus nachvollziehen kann, dass man bei bestimmten Rassen, die gerne von einem “Asi-Klientel” angeschafft werden, noch genauer hinschauen sollte.

    Ein wichtiger Punkt, der mir kürzlich bewusst wurde ist auch, dass man in NRW ja nicht offiziell Hunde bestimmter Rassen züchten darf. Somit handelt es sich bei den meisten Listenhunden, die sich im Tierheim befinden, um irgendwelche dubiosen “Hinterhof-Zuchten”, die häufig eben nicht kontrolliert ablaufen und wo einfach wild Irgendwas miteinander verpaart wird ohne jegliches Wissen über Zucht und Genetik. Das Resultat sind Hunde, die genetisch eher Makel haben und auch leichter krank werden können. Damit hält man das Problem ja auch hoch. Daher bin ich dafür, dass es eine geregelte und streng kontrollierte Möglichkeit zur Zucht gibt und dass ALLE Züchter (egal welcher Rassen!) saftige Strafen erhalten, wenn sie keine offiziellen kontrollierten Züchter beim FCI/VDH etc. sind.

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